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Umweltrecht

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Interessante Links:
Geltendes Recht - www.ebundesanzeiger.de
Staatliche Gewerbeaufsichtsämter - www.gaa.baden-wuerttemberg.de
Industrie und Handelskammern - www.ihk-umkis.de

Gesetzliche Regelwerke bzgl. Kühlschmierstoff-Absaugung:
Bei der Bei der Emission von Kühlschmierstoffnebeln in die Umwelt oder am Arbeitsplatz sind nach heutiger Gesetzeslage mehrere unterschiedliche Vorschriften zu beachten.

Zu beachtende Gesetzgebungen gemäß Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (BimsG):

TA Luft - www.bmu.de/files/taluft.pdf
  MAK-Werte
  Berufsgenossenschaftliche Regel ZH 1/248

Die gesetzlich einzuhaltenden Grenzwerte, bei der Emission für KSS mit einem spezifischen Flammpunkt > 100° C sind:

- Max. 20 mg/m³ Summe org. C-Fracht bei der Abluftführung
- Max. 10 mg/m³ Summe aus KSS-Dampf und -Aerosol am Arbeitsplatz
- Max. 1/5 des MAK-Grenzwertes bei Reinluftführung

Für den Einsatz von nichtwassermischbare KSS < 100°C (z.B. bestimmte Walz-, Schleif- und Honöle) gibt es noch keine allg. Luftgrenzwerte. Hier muss jeweils nach einem einzelstoffspezifischen MAK-Wert gesucht werden, wie z.B.: dem MAK-Wert von Methanol mit 270 mg/m³. Die Verantwortung bzgl. Emission und /oder Gesundheitsschäden durch den Einsatz von Kühlschmierstoffen hat der Gesetzgeber alleine dem Unternehmer übertragen. Verweis auf ZH 1/248 (siehe oben!).
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News / Presse
TU Darmstadt zeigt auf der AMB Potenziale zur Energieeinsparung spanender Werkzeugmaschinen
Auf Touren kommen, in Sachen Energieeffizienz? Handte stellt aus - auf der AMB 2010 vom 28.09. bis zum 02.10.2010  in Stuttgart - auf der Innovationstour Metallbearbeitung der TU Darmstadt im Cluster Energieeffizienz  - in Halle/Stand 5D32.... Pfeilmehr

 





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